Allgemeine Grundsätze an unserer Schule

Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen (§ 48 Abs. 2 SchulG).

Fächergruppe I (Deutsch, Mathe, Englisch, Wahlpflichtfach)

Die Fachlehrer/-innen der Hauptfächer teilen am Ende einer Unterrichtseinheit die Note der „Schriftlichen Leistungen“ und die Note der „Sonstigen Leistungen“ unter der Klassenarbeit mit.
Was zu den „Sonstigen Leistungen“ zählt, legen Fachkonferenz und Fachlehrer/-innen fest. Beide Leistungen zählen jeweils 50 % für die Zeugnisnote, die insgesamt eher nach pädagogischen als nach arithmetischen Gesichtspunkten festgelegt wird.

Fächergruppe II (alle anderen Fächer)

Im Bereich der Fächergruppe II zählen die „Sonstigen Leistungen“ zu 100%. Was zu den „Sonstigen Leistungen“ zählt, legen Fachkonferenz und Fachlehrer/-innen fest. Auch hier können Noten der einzelnen Bereiche der „Sonstigen Leistungen“ eher nach pädagogischen als nach arithmetischen Gesichtspunkten gewichtet werden.

Leistungsbewertung in der Klasse 10

Die Note der Hauptfächer auf dem Abschlusszeugnis setzt sich zu 50% aus der ZP-Note und zu 50% aus der „Vornote“ zusammen. Die Vornote setzt sich wiederum zu 50% aus der Zeugnisnote des ersten Halbjahres der Klasse 10 und zu 50% aus der hypothetischen Zeugnisnote des zweiten Halbjahres der Klasse 10 zusammen.

Die Note der Wahlpflichtfächer sowie der Fächer der Fächergruppe II auf dem Abschlusszeugnis sind die regulären Leistungen aus dem zweiten Halbjahr der Klasse 10.